Unsere Kinder brauchen ein familiäres Umfeld. Nur wenn sie sich geliebt und rundum beschützt fühlen, sind nicht nur ihre materiellen Bedürfnisse abgedeckt, sondern nur dann wachsen sie in einer sozialen Atmosphäre auf, die es ihnen ermöglicht, sich nach ihren Fähigkeiten zu entwickeln. Normalerweise schaffen die Eltern ein solches Umfeld und unterstützen ihre Kinder durch ihre Erziehung.
Aber leider läuft nicht immer alles nach Plan. Ohne Schuld können körperliche wie psychische Probleme auftauchen. Familien können in Armut fallen, Ehen werden geschieden, ein Familienmitglied kann sterben. Die Kinder stehen dann plötzlich ohne ausreichende Fürsorge da; ihre weitere Entwicklung ist gefährdet.
In solchen Fällen wird dem Kind am besten geholfen, wenn die Pflege von einer anderen Familie so lange übernommen wird, bis die Eltern wieder in der Lage sind, selbst für ihre Kinder zu sorgen. Die Kinder dürfen in dieser Zeit die Bindung zu ihrer Kultur, zu ihrer Religion und zu ihrer Muttersprache nicht verlieren. Deshalb sollen die Familien, die zeitweise die Pflege der Kinder übernehmen, aus demselben Kulturkreis kommen. Eine solche Familie kann dem Kind ein familiäres Umfeld schaffen, seine weitere Entwicklung unterstützen und gleichzeitig gewährleisten, dass es die Bindung zu seiner Kultur nicht verliert.
In Deutschland werden Pflegekinder von sozialpädagogischen Fachkräften des Jugendamtes vermittelt. Wenn Sie sich für die Aufnahme eines Pflegekindes entschieden haben, setzen Sie sich bitte zunächst mit der für Ihren Wohnbereich zuständigen Außenstelle des Amtes für
Kinder, Jugend und Familie in Verbindung.
Mit dem zuständigen Jugendamt sollten Sie dann einen Gesprächstermin vereinbaren.
Bei diesem Erstgespräch werden die Pflegeelternbewerber von sozialpädagogischen Fachkräften darüber informiert, ob und wie Sie Pflegefamilie / Pflegeperson werden können und welche Unterlagen Sie dafür bereitstellen müssen.
Das Bewerbungsverfahren ist sehr zeitaufwendig und dauert mehrere Monate,es finden auch mehrere Gespräche mit allen Familienmitgliedern – teilweise auch in Ihrer Wohnung – statt.
Den Pflegefamilien wird für jedes von ihnen betreute Kind Pflegegeld gewährt. Dieses setzt sich zusammen aus den Leistungen zum Unterhalt des Kindes und den Kosten der Erziehung. (Erziehungsbeitrag)
Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem Alter des Pflegekindes und beträgt ab 600
Euro monatlich. Außerdem gewährt das Jugendamt einmalige Beihilfen je nach Bedarfsfall; und auch die Kosten der Sonderaufwendungen, die medizinisch und pädagogisch erforderlich sind, werden unter bestimmten Voraussetzungen übernommen.
Für Kinder und Jugendliche kann das Jugendamt den Erziehungsbeitrag erhöhen, über dessen Höhe wird im Einzelfall entschieden.